Corona-Selbsttests nach dem 30.06.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige,

die ADD hat uns mit Ihrem Schreiben vom 28.06.2021 informiert:

„Mit Wirkung vom 1. Juli 2021 wird nun nach Bewältigung der letzten Corona-Welle § 28b des Infektionsschutzgesetzes wieder außer Kraft treten. Gleichwohl wird die Testpflicht, ab diesem Datum geregelt in § 13 der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO), an allen Schulen bis zu den Sommerferien wie bisher, also zweimal wöchentlich, weiterbestehen.
Ich bitte Sie daher darum, die Testpraxis in den Schulen bis zu den Sommerferien im bisherigen Umfang fortzusetzen, ausgenommen Personen, die als geimpft oder genesen gelten.
Aufgrund der geübten Praxis und der im ganzen Land niedrigen Inzidenzen wird nunmehr auch eine individuelle häusliche Testung zugelassen, sofern die Eltern oder die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten eine qualifizierte Erklärung über das negative Ergebnis eines unter ihrer Aufsicht zuhause durchgeführten Tests vorlegen. Es ist also nicht mehr erforderlich, dass sich zuvor die gesamte Schulgemeinschaft mit der häuslichen Testung einverstanden erklärt hat. Der Nachweis eines negativen Tests durch eine zertifizierte Teststelle wird selbstverständlich ebenfalls weiter anerkannt.“

Anbei finden Sie das Formular für die qualifizierte Selbstauskunft.

Dr. Christian Bayer
Schulleiter