Kooperation PIH

Beschulung von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern

Jedes Kind hat das Recht darauf, einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung zu erhalten. Dies gilt auch für Kinder mit Behinderungen. Das Karolinen-Gymnasium führt bereits seit vielen Jahren hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler erfolgreich zum Abitur. Der Weg dorthin war mit Sicherheit nicht immer einfach, was in erster Linie den äußeren Rahmenbedingungen geschuldet war. Deshalb freut es uns sehr, dass sich mit Beginn des Schuljahrs 22/23 diese Rahmenbedingungen durch Zuweisung von Sachmitteln und personellen Ressourcen deutlich verbessert haben.

Unser Unterricht von hörbeeinträchtigten Schülerinnen und Schülern basiert auf mehreren Säulen:

  • Klassen mit hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern werden in möglichst vielen Fächern im neu errichteten K-Bau unterrichtet, der nach neusten schallschutztechnischen Erkenntnissen entstanden ist und optimale akustische Bedingungen bietet.
  • Beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler erhalten einen sogenannten Nachteilsausgleich bei Leistungsüberprüfungen. Das bedeutet, dass sie gymnasiale Leistungen erbringen müssen, dass die Form der Leistungsmessung aber der Hörbeeinträchtigung angepasst sein müssen. So kann z.B. eine Hörverstehensübung in einer Fremdsprache durch eine andere Aufgabe ersetzt werden.
  • Die Lehrkräfte des Karolinen-Gymnasiums erhalten regelmäßige Fortbildungen durch das Pfalzinstitut für Hören und Kommunikation (PIH), in der sie im Unterrichten von hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern geschult werden.
  • Die regelmäßige Unterstützung sowohl unserer Lehrkräfte als auch der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der integrierten Förderung des PIH wird insbesondere durch die räumliche Nähe des von beiden Schulen genutzten K-Baus sehr erleichtert.
  • Das Karolinen-Gymnasium beantragt individuell für jedes hörgeschädigte Kind zusätzliche Lehrerwochenstunden, die dann in Klassen 5-10 oft zur Differenzierung eingesetzt werden. Durch diese Stunden gelingt es, in einigen Stunden pro Woche die Lerngruppe zu teilen.
  • Im Unterricht finden die Höranlagen der betroffenen Schülerinnen und Schüler konsequenten Einsatz – ggf. auch Schülermikrophone, die von der Krankenkasse finanziert werden. Das PIH übernimmt hier die technische Unterstützung.